Auch 2026 bleibt Pronovo der Grundpfeiler bei der Finanzierung des Photovoltaik-Ausbaus in der Schweiz. Wenn Sie Solarmodule auf Ihrer Villa, Ihrem Chalet oder Ihrem Wohnhaus installieren möchten, kann Ihnen das Verständnis dieses Mechanismus mehrere tausend Franken sparen. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte – ohne Fachjargon.

Was ist Pronovo konkret?

Die Pronovo AG ist die vom Bundesamt für Energie (BFE) beauftragte Schweizer Stelle, die sämtliche Förderbeiträge für erneuerbare Energien abwickelt. Sie ist eine Tochtergesellschaft von Swissgrid, der nationalen Netzgesellschaft.

Für Privatpersonen, die Solarmodule installieren, verwaltet Pronovo zwei Hauptarten von Förderbeiträgen:

  • Die Einmalvergütung (EIV) – eine einmalige Barauszahlung, die häufigste Form
  • Die Einspeisevergütung (KEV) – eine Zahlung über 15 Jahre für grosse Anlagen

Bei privaten Wohnliegenschaften kommt in 95 % der Fälle die Einmalvergütung zur Anwendung. Auf sie konzentrieren wir uns hier.

Die Einmalvergütung im Detail

Seit 2024 gibt es die Einmalvergütung je nach Leistung Ihrer Anlage in zwei Varianten:

KLEIV (kleine Einmalvergütung) – kleine Anlagen

Gilt für Anlagen unter 100 kWp. Das betrifft die überwiegende Mehrheit der Projekte im Wohnbereich.

GREIV (grosse Einmalvergütung) – grosse Anlagen

Gilt für Anlagen ab 100 kWp. Betrifft hauptsächlich Geschäftsgebäude, Mietliegenschaften und grössere Landwirtschaftsbetriebe.

Genaue Beträge 2026

Seit der Revision der EnFV besteht die Einmalvergütung für kleine Anlagen (KLEIV) nur noch aus einem Leistungsbeitrag in Franken pro installiertem kW. Der pauschale Grundbeitrag wurde abgeschafft. Ansätze für Anlagen, die seit dem 1. April 2025 in Betrieb genommen werden, auch 2026 weiterhin gültig:

Anlagetyp (< 30 kW) Leistungsbeitrag Beispiel 10 kWp
Angebaut (Aufdach) oder freistehend CHF 360 / kW CHF 3'600
Ins Gebäude integriert (BIPV) CHF 400 / kW CHF 4'000
Neigungswinkelbonus ≥ 75° (Fassade), zusätzlich + CHF 200 / kW angebaut · + CHF 400 / kW integriert CHF 5'600 bis CHF 8'000

Konkretes Rechenbeispiel

Für ein Einfamilienhaus mit einer Photovoltaikanlage von 12 kWp in Standard-Aufdachmontage (häufigster Fall): 12 × CHF 360 = CHF 4'320 Pronovo-Förderbeitrag. Dieser Betrag wird nach der Inbetriebnahme und der Beglaubigung der Leistung durch den Netzbetreiber in einer einzigen Zahlung ausbezahlt. Über 30 kW wird der darüber liegende Leistungsanteil zu einem tieferen Ansatz vergütet.

Wichtig: Die Tarife sind in Anhang 2.1 der EnFV festgelegt und hängen vom Inbetriebnahmedatum, von der beglaubigten Leistung und von der Montageart ab. Das BFE hat eine Erhöhung per 1. April 2027 in die Vernehmlassung gegeben: + CHF 40 / kW unter 30 kW, also CHF 400 / kW für angebaute und CHF 440 / kW für integrierte Anlagen, vorbehaltlich der Verabschiedung. Für Ihren konkreten Fall nutzen Sie den offiziellen Tarifrechner von Pronovo oder überlassen Sie uns die Berechnung.

Berechnen Sie Ihren Förderbeitrag

Rechner 2026

Berechnen Sie Ihre Einmalvergütung 2026

Leistung, Montageart, Kanton: Der Richtbetrag wird sofort angezeigt.

Pronovo-Einmalvergütung—
Vergütungsansatz—
SIG-Solarprämie (Genf)—
Total direkte Förderbeiträge—

Richtwerte. KLEIV-Ansätze 2026: CHF 360/kW (angebaut) und CHF 400/kW (integriert) für Anlagen unter 30 kW, ohne Grundbeitrag; Neigungswinkelbonus +200 / +400 CHF/kW. Der definitive Betrag hängt von der durch Ihren Netzbetreiber beglaubigten Leistung ab. Offizielle Überprüfung: Pronovo-Tarifrechner.

Die Abläufe Schritt für Schritt

Das Pronovo-Verfahren umfasst vier Schritte:

  1. Keine Voranmeldung bei der KLEIV – Für Anlagen unter 100 kW wird das Gesuch nach der Inbetriebnahme im Kundenportal von Pronovo eingereicht. Die Anmeldung vor Baubeginn betrifft nur grosse Anlagen (GREIV, ab 100 kW). Die Baubewilligung der Gemeinde bzw. das Meldeverfahren (Art. 18a RPG) sowie die Installationsanzeige an den Netzbetreiber sind vor Baubeginn hingegen weiterhin obligatorisch.
  2. Inbetriebnahme – Sobald die Anlage fertiggestellt und ans Netz angeschlossen ist, beglaubigt der lokale Netzbetreiber (SIG in Genf, Romande Energie in der Waadt usw.) die Inbetriebnahme.
  3. Einreichen des vollständigen Dossiers – Nach der Inbetriebnahme wird das Gesuch bei Pronovo eingereicht, zusammen mit dem Inbetriebnahmeprotokoll des Netzbetreibers, den Anlagedaten und den Belegen (Rechnungen, Pläne, Sicherheitsnachweis gemäss NIV).
  4. Auszahlung des Förderbeitrags – Pronovo überweist die Einmalvergütung auf das Bankkonto des Eigentümers. Aktuelle Frist: 6 bis 12 Monate nach Einreichen des vollständigen Dossiers.

Bei Amperwatt übernehmen wir sämtliche dieser Schritte für unsere Kunden. Administrativ müssen Sie sich um nichts kümmern.

Kumulierung mit kantonalen Förderbeiträgen

Die gute Nachricht: Die Pronovo-Einmalvergütung lässt sich mit kantonalen und kommunalen Förderbeiträgen vollständig kumulieren. Jeder Schweizer Kanton bietet eigene Förderprogramme an, die zur Pronovo-Vergütung hinzukommen.

Übersicht nach Kanton (Wohnliegenschaften)

Kanton Kantonaler Förderbeitrag Geschätztes Total (kumuliert)
Genf (SIG-Solarprämie 2026) 25 % der Einmalvergütung ca. 20-25 % der Kosten inkl. Pronovo
Waadt CHF 300-600 / kWp 30-38 % der Kosten
Wallis Bis zu 20 % der Baukosten 32-40 % der Kosten
Freiburg CHF 350 / kWp 28-32 % der Kosten
Bern CHF 200-400 / kWp 25-30 % der Kosten
Zürich (Kanton) CHF 300 / kWp 28-33 % der Kosten

Und der Steuerabzug?

Zusätzlich zu den direkten Förderbeiträgen ist die Investition in eine Photovoltaikanlage (oder eine Wärmepumpe) als Energiesparmassnahme vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Dieser Abzug kann auf drei Steuerperioden verteilt werden.

Für Steuerpflichtige mit einem Grenzsteuersatz von 30-35 % (häufig in den Kantonen Genf, Waadt und Zürich) entspricht das einer Steuerersparnis von 30-35 % des investierten Nettobetrags (nach Förderbeiträgen).

Praxisbeispiel: Villa in Cologny

Photovoltaikanlage mit 12 kWp in Aufdachmontage, Premium-Komponenten. Bruttokosten: CHF 26'000. Pronovo-Einmalvergütung: 12 × CHF 360 = CHF 4'320. SIG-Solarprämie (25 %): CHF 1'080. Nettokosten nach direkten Förderbeiträgen: CHF 20'600. Steuerabzug des Nettobetrags (Grenzsteuersatz 35 %): rund CHF 7'200. Endkosten für den Eigentümer: rund CHF 13'400, also 52 % des ausgewiesenen Preises.

Fallstricke, die Sie vermeiden sollten

Fallstrick 1: Pronovo und Baubewilligung verwechseln

Bei der KLEIV ist vor Baubeginn keine Anmeldung bei Pronovo erforderlich: Das Gesuch wird nach der Inbetriebnahme gestellt. Der eigentliche Fallstrick liegt anderswo: ohne Baubewilligung der Gemeinde bzw. Meldeverfahren oder ohne Installationsanzeige an den Netzbetreiber mit den Arbeiten zu beginnen. Bei einer nicht konformen Anlage kann die Inbetriebnahme verweigert werden – und damit auch der Förderbeitrag.

Fallstrick 2: Einen nicht zertifizierten Installateur wählen

Pronovo verlangt, dass die Anlage von einem Installateur erstellt wird, der über die Bewilligungen gemäss NIV (Niederspannungs-Installationsverordnung) verfügt. Nicht zertifizierter Installateur = endgültiger Verlust des Förderbeitrags.

Fallstrick 3: Die Fristen unterschätzen

Zwischen der Voranmeldung und der Auszahlung des Förderbeitrags vergehen 18 bis 24 Monate. Das ist kein schneller Mechanismus. Planen Sie Ihre Liquidität entsprechend.

Fallstrick 4: Kantonale Förderbeiträge vergessen

Viele Eigentümer begnügen sich mit Pronovo und verpassen kantonale Förderbeiträge, die den Gesamtbetrag verdoppeln können. Erkundigen Sie sich systematisch bei Ihrem Kanton oder fragen Sie Ihren Installateur.

Erwartete Entwicklungen 2027-2030

Die Schweizer Energiepolitik entwickelt sich rasch. Einige Trends, die Sie im Blick behalten sollten:

  • Einmalvergütung: vorgeschlagene Erhöhung für 2027 – Das BFE hat eine Erhöhung um CHF 40 pro kW per 1. April 2027 für Anlagen unter 30 kW in die Vernehmlassung gegeben (CHF 400 angebaut / CHF 440 integriert), um einen sich abschwächenden Markt neu zu beleben; längerfristig folgen die Ansätze den sinkenden Modulpreisen
  • Strengere Pflichten – Seit 2023 schreiben mehrere Kantone (Genf, Waadt, Zürich) bei allen Neubauten eine Solaranlage vor
  • Begrenzung der Einspeisung auf 70 % – Seit 2026 kann der Netzbetreiber die Einspeisung auf 70 % der installierten Leistung begrenzen; Eigenverbrauch und Speicherung gewinnen dadurch umso mehr an Wert
  • Neue Förderbeiträge für Speicher – Mehrere Kantone prüfen die Einführung spezifischer Förderbeiträge für Heimbatterien

Das aktuelle Zeitfenster (2026-2027) bleibt eines der günstigsten für eine Investition – mit nach wie vor hohen Förderbeiträgen und einer speicherfreundlichen Regulierung.

Ihr Projekt verdient eine umfassende Begleitung.

Bei Amperwatt übernehmen wir sämtliche Formalitäten bei Pronovo, beim Kanton und bei den Steuerbehörden. Sie haben keinerlei Papierkram zu erledigen.

Beratung anfragen →

Häufige Fragen zu Pronovo

Wie berechnet man den Pronovo-Förderbeitrag 2026?

Multiplizieren Sie die installierte Leistung mit dem Ansatz: CHF 360 pro kW für eine angebaute oder freistehende Anlage, CHF 400 pro kW für eine integrierte Anlage, jeweils für Anlagen unter 30 kW. Einen Grundbeitrag gibt es nicht mehr. Beispiel: 10 kWp in Aufdachmontage = CHF 3'600.

Wie hoch ist die Einmalvergütung für 10 kWp?

CHF 3'600 für eine angebaute und CHF 4'000 für eine integrierte Anlage, zuzüglich eines Bonus von CHF 200 bzw. CHF 400 pro kW, wenn der Neigungswinkel 75 Grad erreicht (Fassade). In Genf kommt die SIG-Solarprämie mit 25 % hinzu.

Muss die Anlage vor Baubeginn bei Pronovo angemeldet werden?

Bei kleinen Anlagen (unter 100 kW) nicht: Das Gesuch um Einmalvergütung wird nach der Inbetriebnahme mit dem Protokoll des Netzbetreibers eingereicht. Die Voranmeldung betrifft nur grosse Anlagen. Die Baubewilligung der Gemeinde und die Anzeige an den Netzbetreiber sind vor Baubeginn weiterhin erforderlich.

Wann wird die Einmalvergütung ausbezahlt?

Nach Einreichen des vollständigen Dossiers bearbeitet Pronovo die Gesuche in der Reihenfolge ihres Eingangs. Die Auszahlungsfrist beträgt in der Regel einige Monate, bei hoher Nachfrage länger.

Ist der Pronovo-Förderbeitrag mit kantonalen Förderbeiträgen kumulierbar?

Ja. Die Einmalvergütung des Bundes ist mit kantonalen und kommunalen Förderbeiträgen kumulierbar, etwa mit der SIG-Solarprämie in Genf, sowie mit dem Steuerabzug des investierten Nettobetrags.

Fördert Pronovo auch Batterien?

Nein. Die Einmalvergütung bezieht sich auf die installierte Photovoltaikleistung. Eine Batterie wird von Pronovo nicht gefördert, doch einige Kantone oder Gemeinden bieten Förderbeiträge für Speicher an.

Das Wichtigste in Kürze

Pronovo bleibt 2026 ein wichtiger finanzieller Hebel, um die Energiewende erschwinglich zu machen. Für eine Standardanlage auf einem Wohnhaus können Sie auf Folgendes zählen:

  • Eine Einmalvergütung von CHF 360 pro kW (angebaut) oder CHF 400 pro kW (integriert), also CHF 3'600 bis CHF 4'000 für 10 kWp
  • Kumulierbar mit einem kantonalen Förderbeitrag (variabel)
  • Und einen Steuerabzug von 100 % des Nettobetrags
  • Insgesamt also einen finanziellen Rückfluss von 30 bis 50 % Ihrer Anfangsinvestition

Entscheidend ist, die Reihenfolge der Schritte genau einzuhalten und mit einem zertifizierten Installateur zusammenzuarbeiten, der die Verfahren beherrscht. Genau das bieten wir an.